In den letzten Jahren wurde der Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen bei Unfällen und Haftungsfällen stark verbessert, um freiwilliges Engagement zu fördern. Alle Länder haben eine private Haftpflichtversicherung zugunsten von Ehrenamtlichen abgeschlossen.
Engagieren Sie sich privat als Flüchtlingshelfer bei einer Organisation und verursachen aus Versehen einen Schaden, sind Sie in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation versichert. Zusätzlich gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Wer sich nicht direkt bei einer Organisation engagiert und keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich über die Unfallkasse des Landes versichert. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine ehrenamtliche anerkannte Tätigkeit handelt und folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Tätigkeit muss
- freiwillig, unentgeltlich und regelmäßig ausgeübt werden
- von Ländern, Kommunen, Verbänden, Trägern oder sonstigen Vereinen organisiert sein
- anderen zugutekommen.
Sind diese Kriterien erfüllt, ist nicht nur die Arbeit vor Ort, sondern auch der Hin- und Rückweg zum Arbeitsort versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.
Nicht versichert ist hingegen, wer Spenden zu Flüchtlingsunterkünften oder anderen Stellen bringt, da dieses soziale Engagement privat ist und eigeninitiativ erfolgt.
Weitere, ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz der Flüchtlingshelfer in Berlin finden Sie unter https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/. Für allgemeine Informationen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine zentrale Infoline mit der kostenfreien Servicenummer 0800 6050404 eingerichtet (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr), Email: info@dguv.de.