Kommen Flüchtlinge neu in Berlin an, müssen sie sich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGESO) zentral oder an einer der mobilen Einsatzstellen registrieren lassen (Name, Alter, Herkunftsort). Erst nach der Registrierung haben sie ein Anrecht auf Leistungen. Zusätzlich müssen sie dann einen Antrag auf Asyl stellen. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Innerhalb Deutschlands werden die Flüchtlinge zunächst der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen. Dabei spielen die aktuellen Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen eine Rolle, aber auch in welcher Außenstelle des BAMF das Heimatland des Asylsuchenden vorrangig bearbeitet wird.
Zusätzlich hat jedes Bundesland eine Aufnahmequote, die nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ festgelegt wird. Mithilfe des Königsteiner Schlüssels wird anhand von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl jährlich neu berechnet, wie viele Flüchtlinge jedes Bundesland aufnehmen muss. Berlin hat im Jahr 2015 einen Anteil von 5,04557% der Flüchtlinge aufgenommen, Brandenburg hingegen 3,08092% (Quelle: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Verteilung/verteilung-node.html).