Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern (§60a AufenthG). Eine Duldung erhält, wer Deutschland zwar verlassen muss, aber derzeit aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden kann. Solche Gründe können beispielsweise sein, dass der Ausreisepflichtige keinen Pass hat, erkrankt ist oder dass es keine Möglichkeit gibt, in sein Heimatland zu reisen, da es eine Kriegsregion ist.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Der Geduldete ist weiterhin verpflichtet, so schnell es geht aus Deutschland auszureisen. Er erhält jedoch eine Bescheinigung darüber, dass er sich legal in Deutschland aufhält bis dies möglich ist. Die Duldung erlischt, wenn der Geduldete Deutschland verlässt und berechtigt daher auch nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik.
Nach 18 Monaten kann die Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das geht jedoch beispielsweise nicht, wenn der Geduldete seine Abschiebung absichtlich hinausgezögert hat, indem er getäuscht oder falsche Angaben gemacht hat.