Viele Geflüchtete übernehmen bereits Aufgaben in ihrer Unterkunft und helfen, wo es geht. Sie werden beispielsweise bei der Essenzubereitung und –ausgabe, der Sachspendensortierung oder Müllbeseitigung auf dem Gelände eingesetzt. Auch diese Tätigkeiten müssen allerdings beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) bewilligt werden, denn auch die ehrenamtliche Tätigkeit in der eigenen Unterkunft fällt unter das Arbeitsverbot, dem die Asylsuchenden in den ersten Monaten unterliegen. Viele der Geflüchteten wollen selbst gern arbeiten und helfen und leiden darunter, dass es in Unterkünften wenig Beschäftigung und Ablenkung gibt.