Unterstützer werden
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch Geld- und Sachspenden unterstützen. Gern informieren wir Sie auch über steuerliche Vorteile und stellen Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Spenden werden kurzfristig wirksam: Spenden an die Stiftung Gute-Tat werden im Jahr nach dem Spendeneingang dem Spendenzweck bzw. Stiftungszweck entsprechend ausgegeben. Hat der Spender keinen speziellen Verwendungszweck (z.B. für einen bestimmten Tätigkeitsbereich) angegeben, wird die Stiftung Gute-Tat die Geld- oder Sachspende für die in der Satzung beschriebenen Zwecke verwenden.
Wir versichern Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Jährlich wird die Erfüllung des Stiftungszwecks durch die Stiftungsaufsicht geprüft. Weiterhin prüft das Finanzamt regelmäßig die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit und die Verwendung der Mittel.
Wir freuen uns über jede Unterstützung in Form einer Sach- oder Geldspende, denn diese unterstützt und fördert unsere tägliche Arbeit!
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Team Berlin
Jessica Serno
Koordinatorin im Bereich Ehrenamtsmanagement
Telefon: 030 390 88 222
E-Mail: info@gute-tat.de

Team München
Nicole Kertész
Standortleitung München
Telefon: 089 454 75 004
E-Mail: muenchen@gute-tat.de
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Testamentarische Zuwendungen
Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens nach Ihrem Lebensende einem wohltätigem Zweck zugute kommen lassen ?
Wirkung Ihrer testamentarischen Zuwendung bei Gute-Tat:
- Sie unterstützen auf Dauer die Arbeit der Stiftung Gute-Tat und tragen dadurch wiederum dazu bei, soziale Projekte in verschiedenen Bereichen zu fördern und zu unterstützen.
- Sie hinterlassen Spuren über Ihre eigene Lebensdauer hinaus
- Steuerliche Vorteile können Sie auch bei einer testamentarischen Zuwendung geltend machen.
- Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, in dem Sie mehr über die Arbeit unserer Stiftung erfahren und uns persönlich kennen lernen können.
Ihr Ansprechpartner für testamentarische Zuwendungen ist:
Ansprechpartner für testamentarische Zuwendungen

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