Unterstützer werden

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch Geld- und Sachspenden unterstützen. Gern informieren wir Sie auch über steuerliche Vorteile und stellen Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Spenden werden kurzfristig wirksam: Spenden an die Stiftung Gute-Tat werden im Jahr nach dem Spendeneingang dem Spendenzweck bzw. Stiftungszweck entsprechend ausgegeben. Hat der Spender keinen speziellen Verwendungszweck (z.B. für einen bestimmten Tätigkeitsbereich) angegeben, wird die Stiftung Gute-Tat die Geld- oder Sachspende für die in der Satzung beschriebenen Zwecke verwenden.

Wir versichern Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Jährlich wird die Erfüllung des Stiftungszwecks durch die Stiftungsaufsicht geprüft. Weiterhin prüft das Finanzamt regelmäßig die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit und die Verwendung der Mittel.

Wir freuen uns über jede Unterstützung in Form einer Sach- oder Geldspende, denn diese unterstützt und fördert unsere tägliche Arbeit!

Für direkte Spenden nutzt gern den Spendenbutton, um uns über Paypal zu unterstützen.

Jessica - Team Gute Tat Berlin

Team Berlin

Jessica Serno
Koordinatorin im Bereich Ehrenamtsmanagement

Nicole - Team Gute Tat München

Team München

Nicole Kertész
Standortleitung München

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Zustiften

Zustiftungen wirken langfristig: Zustiftungen an die Stiftung Gute-Tat fließen in das Stiftungsvermögen ein und dürfen nicht direkt für die Förderung bestimmter Organisationen oder Projekte ausgegeben werden. Der Großteil der Erträge aus dem Stiftungsvermögen wird zur Unterstützung der Aktivitäten von Gute-Tat eingesetzt.

Was Sie von einer Zustiftung bei Gute-Tat haben:

  • Sie unterstützen auf Dauer die Arbeit der Stiftung Gute-Tat und tragen dadurch wiederum dazu bei, soziale Projekte in verschiedenen Bereichen zu fördern und zu unterstützen.
  • Ihr soziales Engagement wird in unserem Stiftungsbuch dokumentiert und Sie erhalten eine Stiftungsurkunde.
  • Selbstverständlich erhalten Sie über Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung.
  • Sie werden regelmäßig über die Arbeit der Stiftung informiert.

Ab welchem Betrag Sie Stifter bei Gute-Tat werden:

Zustiftungen bei Gute-Tat sind ab einem Betrag von € 10.000 möglich.

Ansprechpartner für Zustiftungen

Jürgen Grenz

Vorstand Gute-Tat

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Testamentarische Zuwendungen

Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens nach Ihrem Lebensende einem wohltätigem Zweck zugute kommen lassen ?

Wirkung Ihrer testamentarischen Zuwendung bei Gute-Tat:

  • Sie unterstützen auf Dauer die Arbeit der Stiftung Gute-Tat und tragen dadurch wiederum dazu bei, soziale Projekte in verschiedenen Bereichen zu fördern und zu unterstützen.
  • Sie hinterlassen Spuren über Ihre eigene Lebensdauer hinaus
  • Steuerliche Vorteile können Sie auch bei einer testamentarischen Zuwendung geltend machen.
  • Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, in dem Sie mehr über die Arbeit unserer Stiftung erfahren und uns persönlich kennen lernen können.

Ihr Ansprechpartner für testamentarische Zuwendungen ist:

Ansprechpartner für testamentarische Zuwendungen

Jürgen Grenz

Vorstand Gute-Tat

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