Projekt-ID:65041

Worum geht's?

Werden Sie ehrenamtliche Betreuungsperson. Wir bilden Sie aus und stehen Ihnen mit Rat und Tat während der rechtlichen Betreuung zur Seite. Wir bieten Ihnen - kostenlose Schulungen und Fortbildungen - Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen - individuelle telefonische und persönliche Beratung

Wer wird gesucht?

Neben einer Reihe von formalen Anforderungen erwarten wir in erster Linie Ihre Toleranz für abweichendes Verhalten eines betreuten Menschen und Respekt vor dem Willen des Betreuten und seiner gewünschten Lebensform. Darüber hinaus sollten Sie keine Scheu vor Kontakt zu Behörden haben, organisiert, zuverlässig und verbindlich sein. Jedem Engagement als ehrenamtliche Betreuungsperson gehen ein Kennenlerngespräch in dem Betreuungsverein Ihres Wohnbezirks sowie die Teilnahme an einem unserer Einführungsseminare voraus. Weitere Voraussetzungen sind: - Volljährigkeit - keine eigene geistige bzw. seelische Behinderung - keine psychische Erkrankung - keine Suchterkrankung - geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (z.B. keine eidesstattliche Versicherung) - keine laufenden Strafverfahren - keine relevanten Vorstrafen (Führungszeugnis) - gute deutsche Sprachkenntnisse (C1) - Fortbildungsbereitschaft

Zeitbedarf

durchschnittlich 5 Std pro Woche, Verteilung individuell nach aktuellem Bedarf und Aufwand

Wo

Mitte / Tiergarten / Wedding

Merkmale

  • Projekte am Abend (ab 17:00 Uhr)
  • Projekte am Nachmittag
  • Projekte am Vormittag
  • Projekte am Wochenende
  • Projekte zeitlich flexibel / nach Absprache

Vermittlung über:

Frau Alisha Rexygel

Betreuungsvereine der Volkssolidarität Berlin e.V.

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Ehrenamtliche Rechtliche Betreuung

Details zum Projekt:

Rechtliche Betreuungspersonen unterstützen Erwachsene mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer Einschränkungen bei bürokratischen Angelegenheiten oft überfordert sind. Sie helfen bei rechtlichen Aufgaben wie Anträgen, Pflegegradbeantragungen oder Wohnungsangelegenheiten, jedoch nicht bei alltäglichen Aufgaben wie Haushaltsführung. Die Wünsche der betreuten Person stehen dabei immer an erster Stelle. Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet und endet erst mit dessen Aufhebung, kann jedoch auch vorher abgegeben werden.

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