Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Details zum Projekt:
Vormund:innen übernehmen die persönliche und rechtliche Vertretung einer minderjährigen Person. Ihre Tätigkeit ist vergleichbar mit den Aufgaben, die normalerweise Eltern für ihr Kind wahrnehmen. • Gesetzliche Vertretung des Mündels • Personensorge, „insbesondere der Bestimmung des Aufenthalts sowie Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels unter Berücksichtigung seiner Rechte aus § 1788 BGB“ • Vermögenssorge (§ 1798 BGB) De facto verbleibt bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten die Fürsorge im täglichen Leben bei der Jugendhilfeeinrichtung, in der die Kinder/Jugendlichen leben. Ehrenamtliche Vormund:innen sind zudem persönlicher Ansprechpartner für die Minderjährigen, ihre Unterstützung und empathischer Beistand beim Ankommen in Berlin.
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