Immer wieder wird die Befürchtung geäußert, dass Asylbewerber krimineller sind als deutsche Staatsangehörige. Eine repräsentative und allgemeingültige Studie hierzu gibt es bislang nicht, allerdings kommen seit Jahren kleinere Studien, Umfragen und Experten zu demselben Ergebnis: Menschen anderer Staatsangehörigkeit sind nicht krimineller als Deutsche.
Nach einer Einschätzung des Bundeskriminalamtes ist mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen in Deutschland kein proportionaler Anstieg der Kriminalität festzustellen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte: “Insgesamt zeigen uns die derzeit verfügbaren Tendenzaussagen, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung. Der Großteil von ihnen begeht keine Straftaten, sie suchen vielmehr in Deutschland Schutz und Frieden.” Bereits mehrfach haben sich aufgrund der Befürchtungen auch Vertreter von Polizeidienststellen dahingehend geäußert, dass eine erhöhte Kriminalität im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften nicht festgestellt werden kann.
Als Argument für die erhöhte Kriminalität von Ausländern werden häufig die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Tatverdächtigen herangezogen. Die Statistik zeigt zwar in einigen Kategorien einen höheren Anteil von Ausländerkriminalität, ist aber in vielerlei Hinsicht verzerrt. Wir möchten Ihnen anhand einiger Punkte erklären, warum sich mit der PKS nicht belegen lässt, dass Geflüchtete grundsätzlich krimineller sind.
- Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte Eingangsstatistik. Aufgeführt werden alle Tatverdächtigen, nicht jedoch alle letztendlich Verurteilten. Nur in einem kleinen Teil der Fälle bestätigt sich aber überhaupt der Verdacht der Polizei, dass jemand eine Straftat begangen hat. Das bedeutet, dass viele in der PKS gezählten Verdächtigen tatsächlich unschuldig sind. Gleichzeitig gibt es Studien darüber, dass Ausländer öfter verdächtigt und angezeigt werden als Deutsche, was die Zahl der tatverdächtigen Ausländer ebenfalls erhöht.
- Die PKS unterscheidet nicht, ob ein Tourist, ein Fernfahrer oder ein Geflüchteter einer Straftat verdächtigt wird. Das bedeutet, dass viele der ausländischen Tatverdächtigen gar nicht auf Dauer in Deutschland sind, sondern zum Beispiel im Urlaub oder auf der Durchfahrt eine Straftat begangen haben.
- Berücksichtigt werden muss ebenfalls, dass es im deutschen Strafrecht Delikte gibt, die ausschließlich Asylbewerber begehen können. Dazu gehören Verstöße gegen das Aufenthalts- und das Asylverfahrensgesetz. In diesen Kategorien sind die Tatverdächtigen also zwingen alle Ausländer. Viele speziell durch Geflüchtete begangene Taten stammen außerdem aus dem Bagatellbereich; dazu gehören zum Beispiel Delikte wie Schwarzfahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder kleinere Diebstähle.
Das sind nur einige verzerrende Faktoren am Beispiel der PKS. Wichtig ist es daher grundsätzlich, Studien hinsichtlich ihres Aussagegehaltes kritisch zu hinterfragen.