Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch Geld- und Sachspenden unterstützen. Gern informieren wir Sie auch über steuerliche Vorteile und stellen Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Spenden werden kurzfristig wirksam: Spenden an die Stiftung Gute-Tat werden im Jahr nach dem Spendeneingang dem Spendenzweck bzw. Stiftungszweck entsprechend ausgegeben. Hat der Spender keinen speziellen Verwendungszweck (z.B. für einen bestimmten Tätigkeitsbereich) angegeben, wird die Stiftung Gute-Tat die Geld- oder Sachspende für die in der Satzung beschriebenen Zwecke verwenden.
Wir versichern Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Jährlich wird die Erfüllung des Stiftungszwecks durch die Stiftungsaufsicht geprüft. Weiterhin prüft das Finanzamt regelmäßig die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit und die Verwendung der Mittel.
Wir freuen uns über jede Unterstützung in Form einer Sach- oder Geldspende, denn diese unterstützt und fördert unsere tägliche Arbeit!
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