Grundsätzlich dürfen Geflüchtete in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen bzw. fortführen. Das gilt insbesondere für Menschen mit Asylberechtigung oder einem anerkannten Flüchtlingsschutz, aber auch für Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die einen Duldungsstatus haben. Um studieren zu können, müssen die Geflüchteten ihre Identität, ihren Schulabschluss, Deutschkenntnisse und die Anerkennung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachweisen.
Für viele Geflüchtete ist jedoch etwa das Vorlegen von Zeugnissen unmöglich, da ihre Unterlagen zerstört wurden oder sie auf der Flucht ihr Hab und Gut zurück lassen mussten. In diesen Fällen kann die Hochschule die Qualifikation des Bewerbers auf andere Weise prüfen. Die Geflüchteten haben sogar einen Anspruch auf diese Prüfung. Der folgt aus der Lissabon-Konvention, einem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, die Deutschland im Jahr 2007 unterzeichnet hat. Die Hochschulen können bei der Prüfung derzeit auf die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz zurückgreifen (Bewertungsvorschläge der KMK-ZAB). Ob der Geflüchtete für ein Studium qualifiziert ist, kann zum Beispiel geprüft werden, indem er interviewt wird. Mit den Informationen kann so eine individuelle Bildungsbiografie erstellt werden, die zusätzlich durch Eignungs- und Studierfähigkeitstests ergänzt werden kann.
Ein weiteres Problem ist, dass für das Studium Deutschkenntnisse eines bestimmten Niveaus vorausgesetzt werden. Der Zugang zu den Sprachkursen, die für das Studium qualifizieren würden, ist jedoch beschränkt. Anspruch auf die staatlichen Sprachkurse des Integrationsprogrammes haben bislang nur Asylberechtigte und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis. Um studieren zu können, müssen die Flüchtlinge aber entweder nachweisen, dass sie eine „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ auf der Niveaustufe 2 oder eine Prüfung im Rahmen eines „Test Deutsch als Fremdsprache“ auf der Niveaustufe TDN 4 bestanden haben. Die DSH-Prüfung wird von Hochschulen und Studienkollegs angeboten. Der TestDaF kann in den entsprechenden TestDaF-Zentren abgelegt werden.
Eine zusätzliche Hürde stellt oft auch die Finanzierung des Studiums dar. Viele Geflüchtete sind auf die Gewährung von BaföG angewiesen. BaföG können jedoch nur Asylberechtigte oder Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis beantragen, die sich bereits 15 Monate und länger in Deutschland aufhalten. Allen anderen bleibt diese staatliche Beihilfe verwehrt.
Liegen die Voraussetzungen für das Studium noch nicht vor, können studieninteressierte Geflüchtete an Hochschulen Angebote wahrnehmen, um sich auf das Studium vorzubereiten. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit als Gasthörer oder im Rahmen eines Schnupperstudiums Veranstaltungen zu besuchen. Hat der Geflüchtete keinen Schulabschluss, der in Deutschland zum Studieren berechtigt, kann er sich mit anderen internationalen Studierenden in einem Studienkolleg auf die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ vorbereiten. Wer diese sogenannte Feststellungsprüfung besteht, hat Zugang zu einer deutschen Universität oder anderen Hochschule.
Die Bundesländer fördern den Zugang von Geflüchteten zu Hochschulen derzeit unterschiedlich stark. In Berlin können Sprachkurse besucht und weitere Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung bis 2.000 Euro zu erhalten. Damit können beispielsweise Bewerbungs-, Einschreibungs- und Sprachtestgebühren sowie Sozialbeiträge bezahlt werden. Die Gebühren für ein Gasthörerstudium werden ebenfalls übernommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich der Studierende selbst um seinen Lebensunterhalt kümmern kann und nicht zu einer Gruppe von Geflüchteten gehört, die Deutschland voraussichtlich bald verlassen müssen.
Mehr unter https://www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/uebersicht-berlin-brandenburg.html
http://www.hrk.de/themen/internationales/arbeitsfelder/fluechtlinge/#c14867