Archiv für den Autor: gute_tat

Was bedeutet Asyl eigentlich?

25.01.2016 13:17

Nach der ursprünglichen Wortbedeutung ist Asyl ein Zufluchtsort, eine Unterkunft bzw. ein Obdach, das Schutz vor Gefahr und Verfolgung bietet. In politischer Hinsicht versteht man unter Asyl Zuflucht für politisch Verfolgte.

Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten?

25.01.2016 13:16

Entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling jeder Mensch, der aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung sein Heimatland verlassen musste. Das Land, in dem er bisher lebte, kann ihm keinen Schutz vor dieser Verfolgung bieten, sodass er dazu gezwungen ist, in einem anderen, sicheren Land Zuflucht zu suchen.

Asylbewerber ist jeder Flüchtling, der einen Asylantrag gestellt hat, um überprüfen zu lassen, ob er tatsächlich in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Diese Bezeichnung trifft solange zu, bis das Asylverfahren abgeschlossen und eine Entscheidung getroffen ist.

Im Gegensatz dazu ist Migrant/in nach der Definition des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jede Person, die ihren Lebensmittelpunkt aus eigenem Antrieb d.h. nicht gezwungenermaßen räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man in diesem Zusammenhang, wenn dies über die Staatsgrenzen hinweg geschieht.

Wie bin ich als Helfer versichert?

25.01.2016 13:14

In den letzten Jahren wurde der Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen bei Unfällen und Haftungsfällen stark verbessert, um freiwilliges Engagement zu fördern. Alle Länder haben eine private Haftpflichtversicherung zugunsten von Ehrenamtlichen abgeschlossen.

Engagieren Sie sich privat als Flüchtlingshelfer bei einer Organisation und verursachen aus Versehen einen Schaden, sind Sie in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation versichert. Zusätzlich gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Wer sich nicht direkt bei einer Organisation engagiert und keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich über die Unfallkasse des Landes versichert. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine ehrenamtliche anerkannte Tätigkeit handelt und folgende Kriterien erfüllt sind:

Die Tätigkeit muss

  • freiwillig, unentgeltlich und regelmäßig ausgeübt werden
  • von Ländern, Kommunen, Verbänden, Trägern oder sonstigen Vereinen organisiert sein
  • anderen zugutekommen.

Sind diese Kriterien erfüllt, ist nicht nur die Arbeit vor Ort, sondern auch der Hin- und Rückweg zum Arbeitsort versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.

Nicht versichert ist hingegen, wer Spenden zu Flüchtlingsunterkünften oder anderen Stellen bringt, da dieses soziale Engagement privat ist und eigeninitiativ erfolgt.

Weitere, ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz der Flüchtlingshelfer in Berlin finden Sie unter https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/. Für allgemeine Informationen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine zentrale Infoline mit der kostenfreien Servicenummer 0800 6050404 eingerichtet (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr), Email: info@dguv.de.

Kann ich mich als Helfer weiterbilden?

25.01.2016 13:13

Es gibt verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten für Flüchtlingshelfer. Die Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg bietet derzeit Workshops zum Thema Arabisch für FlüchtlingshelferInnen an. Im Rahmen der eintägigen Workshops werden Ihnen Sätze in arabischer Sprache beigebracht. Sie lernen etwa Sätze zur Begrüßung, Verabschiedung und Vorstellung des Geflüchteten an einen Sprachmittler. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die VHS in Ihrem Bezirk: https://www.berlin.de/vhs/index.html oder direkt an die VHS Friedrichshain-Kreuzberg http://www.berlin.de/vhs-friedrichshain-kreuzberg/index.php?news=67. Finden Kurse statt, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse info@vhs-fk.de oder unter der Telefonnummer (030) 902984600 anmelden.

Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis und wo muss ich es beantragen?

25.01.2016 13:12

Für Tätigkeiten mit besonders schutzbedürftigen Menschen müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dazu gehört vor allem der Umgang mit Minderjährigen, aber auch die Arbeit in manchen Flüchtlingsheimen. Normalerweise kann das erweiterte Führungszeugnis bei den Ämtern für Bürgerdienste beantragt werden. Um das Verfahren für ehrenamtlich engagierte Berliner/innen jedoch zu erleichtern, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den Amtsleiter/innen der Bürgerämter vereinbart, dass die Initiativen, Organisationen oder Bündnisse die benötigten Führungszeugnisse für ihre Helfer direkt beantragen können. Diese Anträge werden dann kostenfrei und bevorzugt behandelt, um Ihnen möglichst schnell Zugang zur ehrenamtlichen Tätigkeit zu verschaffen. Ansonsten können Sie in Ihrem Bürgeramt jederzeit persönlich das erweiterte Führungszeugnis beantragen.

Was ist der Gesundheitspass bzw. die „rote Karte“ und wer braucht sie?

25.01.2016 13:11

Für Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder Inverkehrbringen ist eine mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben. Bei der Belehrung werden diese Personen darüber informiert, bei welchen Erkrankungen ihnen der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten ist und was sie unter Hygienegesichtspunkten beachten müssen. Dass jemand sich diese Belehrung angehört hat, wird mit dem Gesundheitspass (rote Karte) bestätigt. Grundsätzlich zählen zu den Personen, die diese Belehrung erhalten müssen, auch Helfer/innen, die im Bereich der Zubereitung und Verteilung von Nahrungsmitteln in einer Flüchtlingsunterkunft tätig werden wollen. Sie werden im Bezirksamt ca. eine Stunde belehrt und erhalten dort auch den Pass. Normalerweise kostet der Erwerb des Gesundheitspasses 20 Euro, für freiwillige Helfer ist er jedoch kostenlos. Sollten Sie eine ältere Bescheinigung nach § 18 Bundesseuchengesetz haben, ist diese weiterhin gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://service.berlin.de/dienstleistung/324295/

Gegen was muss ich geimpft sein, wenn ich mit Geflüchteten arbeiten will?

25.01.2016 13:10

Freiwillige Helferinnen und Helfer sollten gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft sein. Nach 1970 geborenen Erwachsenen wird zusätzlich eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln empfohlen. Das sind die Standardimpfungen, die bei den meisten Menschen lediglich aufgefrischt werden müssen. Hinzuweisen ist auch auf die Grippesaison, die im September beginnt und bis zum Frühjahr andauert. Deshalb sollte auch an einen Impfschutz vor der Grippe (Influenza) gedacht werden. Die Kosten für diese Impfungen werden generell von den Krankenkassen übernommen. Weitere Informationen finden Sie unter file:///C:/Users/fg/Downloads/ii_Impfkalender_201415-Empfehlungen_der_Stiko_farbig.pdf.

Möglich ist ebenfalls eine Impfung gegen Hepatitis A und B; Hepatitis B wird über Blut und Stuhl übertragen. Mit Hepatitis A kann man sich durch Kontakt mit kontaminierten Lebensmitteln, Wasser oder Gebrauchsgegenständen infizieren.

Warum übernehmen die Asylbewerber die Aufgaben nicht einfach selbst?

25.01.2016 13:08

Viele Geflüchtete übernehmen bereits Aufgaben in ihrer Unterkunft und helfen, wo es geht. Sie werden beispielsweise bei der Essenzubereitung und –ausgabe, der Sachspendensortierung oder Müllbeseitigung auf dem Gelände eingesetzt. Auch diese Tätigkeiten müssen allerdings beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) bewilligt werden, denn auch die ehrenamtliche Tätigkeit in der eigenen Unterkunft fällt unter das Arbeitsverbot, dem die Asylsuchenden in den ersten Monaten unterliegen. Viele der Geflüchteten wollen selbst gern arbeiten und helfen und leiden darunter, dass es in Unterkünften wenig Beschäftigung und Ablenkung gibt.

Warum kann ich nicht einfach bei der nächsten Unterkunft vorbeikommen und helfen?

25.01.2016 13:06

Wir und die vielen Organisationen sind sehr dankbar für jeden, der seine Zeit oder Spenden für die Asylsuchenden zur Verfügung stellt. Die Hilfsbereitschaft der letzten Monate ist überwältigend – das hat aber auch dazu geführt, dass der Einsatz der Hilfskräfte koordiniert werden musste. Es wurden Dienstpläne erstellt, um sicherzustellen, dass stets genügend Helfer/innen vor Ort sind und gleichzeitig niemand umsonst Zeit opfert. Ziel ist, dass Ihre Hilfe genau dort ankommt, wo sie derzeit am dringendsten gebraucht wird. Durch die Registrierung Ihrer Tätigkeit in den Dienstplänen wird außerdem gewährleistet, dass jemand Sie in Empfang nehmen und einweisen kann. Um aktiv zur werden, können Sie sich innerhalb weniger Minuten bei https://volunteer-planner.org anmelden und gegebenenfalls noch am gleichen Tag helfen. Die Anmeldung ist selbstverständlich sicher und kostenfrei. Darüber hinaus können Sie sich auch bei der Ehrenamtssuche unter http://www.berlin.de/buergeraktiv/ unter den Stichworten „Flüchtling“, „Asyl“ und „Migration“ oder unter https://www.gute-tat.de/fluechtlingsengagement/ einen Überblick über den aktuellen Bedarf verschaffen. Unter der Telefonnummer 030 / 39088399 beraten wir Sie montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr gern bei der Suche nach einem geeigneten Projekt.