Archiv für den Autor: gute_tat

Darf ein Asylbewerber ein Praktikum machen?

25.01.2016 13:41

Das Praktikum wird als eine Form der Beschäftigung angesehen. Will ein Geflüchteter ein Praktikum machen, gelten für ihn also die gleichen Beschränkungen wie bei der Aufnahme einer anderen Beschäftigung. Das liegt daran, dass ein Praktikant für die Dauer des Praktikums in den Betriebsablauf integriert werden, um seine Kenntnisse praktisch anwenden zu können. Praktika bedürfen daher grundsätzlich der Zustimmung der Ausländerbehörde, solange der Geflüchtete noch keinen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hat. Bis zum 01. August 2015 musste die Ausländerbehörde zusätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu einem Praktikumsantrag einholen. Dies wurde jedoch durch eine Überarbeitung der Beschäftigtenverordnung geändert. Die Regelung gilt grundsätzlich für Pflichtpraktika, Orientierungspraktika, ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten, sowie für Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung.

Dürfen Asylbewerber eine Ausbildung machen?

25.01.2016 13:40

Die Ausbildung wird als eine Form der Beschäftigung angesehen, sodass dieselben Voraussetzungen für ihre Aufnahme gelten wie für jede andere Arbeit. Der Geflüchtete brauch eine Beschäftigungserlaubnis oder er muss sich als Asylbewerber mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten und eine Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt haben. Eine Besonderheit hat der Bundestag im Juli 2015 für geduldete Jugendliche bis 21 Jahre beschlossen: Ein Auszubildender darf auch dann bis zum Ende der Ausbildung in Deutschland bleiben, wenn seine Duldung zwischenzeitlich erloschen ist.

Dürfen Asylbewerber in Deutschland studieren?

25.01.2016 13:39

Grundsätzlich dürfen Geflüchtete in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen bzw. fortführen. Das gilt insbesondere für Menschen mit Asylberechtigung oder einem anerkannten Flüchtlingsschutz, aber auch für Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die einen Duldungsstatus haben. Um studieren zu können, müssen die Geflüchteten ihre Identität, ihren Schulabschluss, Deutschkenntnisse und die Anerkennung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nachweisen.

Für viele Geflüchtete ist jedoch etwa das Vorlegen von Zeugnissen unmöglich, da ihre Unterlagen zerstört wurden oder sie auf der Flucht ihr Hab und Gut zurück lassen mussten. In diesen Fällen kann die Hochschule die Qualifikation des Bewerbers auf andere Weise prüfen. Die Geflüchteten haben sogar einen Anspruch auf diese Prüfung. Der folgt aus der Lissabon-Konvention, einem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, die Deutschland im Jahr 2007 unterzeichnet hat. Die Hochschulen können bei der Prüfung derzeit auf die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz zurückgreifen (Bewertungsvorschläge der KMK-ZAB). Ob der Geflüchtete für ein Studium qualifiziert ist, kann zum Beispiel geprüft werden, indem er interviewt wird. Mit den Informationen kann so eine individuelle Bildungsbiografie erstellt werden, die zusätzlich durch Eignungs- und Studierfähigkeitstests ergänzt werden kann.

Ein weiteres Problem ist, dass für das Studium Deutschkenntnisse eines bestimmten Niveaus vorausgesetzt werden. Der Zugang zu den Sprachkursen, die für das Studium qualifizieren würden, ist jedoch beschränkt. Anspruch auf die staatlichen Sprachkurse des Integrationsprogrammes haben bislang nur Asylberechtigte und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis. Um studieren zu können, müssen die Flüchtlinge aber entweder nachweisen, dass sie eine „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ auf der Niveaustufe 2 oder eine Prüfung im Rahmen eines „Test Deutsch als Fremdsprache“ auf der Niveaustufe TDN 4 bestanden haben. Die DSH-Prüfung wird von Hochschulen und Studienkollegs angeboten. Der TestDaF kann in den entsprechenden TestDaF-Zentren abgelegt werden.

Eine zusätzliche Hürde stellt oft auch die Finanzierung des Studiums dar. Viele Geflüchtete sind auf die Gewährung von BaföG angewiesen. BaföG können jedoch nur Asylberechtigte oder Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis beantragen, die sich bereits 15 Monate und länger in Deutschland aufhalten. Allen anderen bleibt diese staatliche Beihilfe verwehrt.

Liegen die Voraussetzungen für das Studium noch nicht vor, können studieninteressierte Geflüchtete an Hochschulen Angebote wahrnehmen, um sich auf das Studium vorzubereiten. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit als Gasthörer oder im Rahmen eines Schnupperstudiums Veranstaltungen zu besuchen. Hat der Geflüchtete keinen Schulabschluss, der in Deutschland zum Studieren berechtigt, kann er sich mit anderen internationalen Studierenden in einem Studienkolleg auf die „Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland“ vorbereiten. Wer diese sogenannte Feststellungsprüfung besteht, hat Zugang zu einer deutschen Universität oder anderen Hochschule.

Die Bundesländer fördern den Zugang von Geflüchteten zu Hochschulen derzeit unterschiedlich stark. In Berlin können Sprachkurse besucht und weitere Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung bis 2.000 Euro zu erhalten. Damit können beispielsweise Bewerbungs-, Einschreibungs- und Sprachtestgebühren sowie Sozialbeiträge bezahlt werden. Die Gebühren für ein Gasthörerstudium werden ebenfalls übernommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich der Studierende selbst um seinen Lebensunterhalt kümmern kann und nicht zu einer Gruppe von Geflüchteten gehört, die Deutschland voraussichtlich bald verlassen müssen.

Mehr unter https://www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/uebersicht-berlin-brandenburg.html

http://www.hrk.de/themen/internationales/arbeitsfelder/fluechtlinge/#c14867

Darf ein Asylbewerber einer Arbeit nachgehen?

06.01.2022 - Berlin

In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland dürfen Asylbewerber keiner Arbeit nachgehen. Das gilt sowohl für ehrenamtliche als auch für bezahlte Arbeit. Auch danach gelten zunächst Einschränkungen. Die Arbeitsagenturen müssen in den folgenden 15 Monaten stets prüfen, ob neben dem Asylbewerber auch ein inländischer oder europäischer Bewerber für dieselbe Stelle zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, werden diese vorrangig beschäftigt (sog. Vorrangprüfung). Erst nach Ablauf der 15 Monate haben die Asylbewerber unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ganz verzichtet wird auf die beschriebenen Einschränkungen nur in Ausnahmefällen; etwa wenn in bestimmten Berufsgruppen ein eklatanter Fachkräftemangel besteht und ausgeglichen werden muss. Kann der Asylsuchende die gesuchte Qualifikation vorweisen, bekommt er schneller Zugang zum Arbeitsmarkt.

Durch das BAMF anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber, die einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten. Ein umfassendes Beschäftigungsverbot gilt dagegen für Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen. Da sie nach dem geltenden Aufenthaltsrecht nicht in Deutschland bleiben werden, dürfen sie weder arbeiten noch eine Ausbildung beginnen.

Von der Beschäftigung der Asylbewerber profitieren dabei beide Seiten. Das deutsche Sozialsystem und die Steuerzahler werden entlastet. Gleichzeitig kann sich der Geflüchtete leichter in die Gesellschaft integrieren und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Etwa die Hälfte aller Asylsuchenden hat nämlich eine berufliche oder akademische Ausbildung. Für viele stellt die erzwungene Untätigkeit der ersten Monate eine große Belastung dar, sodass sie gern so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen würden.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in diesem Ratgeber-Artikel des Verlags für Rechtsjournalismus.

Welche Medizinische Versorgung erhalten die Geflüchteten?

25.01.2016 13:36

Wie und in welchem Umfang die Geflüchteten medizinisch versorgt werden, richtet sich nach den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie sind zunächst nicht krankenversichert, sodass auch die Kosten ihrer medizinischen Versorgung nicht von einer Krankenkasse übernommen werden. Stattdessen werden die Behandlungskosten von der Leistungsbehörde beim Stadt- bzw. Landkreis getragen. Der Zugang zu Ärzten und Behandlungen ist in jedem Stadt- und Landkreis unterschiedlich geregelt. Zum Teil müssen sich die Geflüchteten vor jedem Besuch beim Arzt einen Krankenbehandlungsschein bei der Behörde abholen. Teilweise können sie jedoch auch direkt zum Arzt gehen, der dann mit der Behörde bezüglich der Finanzierung in Kontakt tritt. Eine Ausnahme besteht naturgemäß in medizinischen Notfällen. Dann muss der aufgesuchte Arzt sofort mit der Untersuchung beginnen und den Geflüchteten versorgen, während die Abrechnung im Nachhinein geregelt wird. Es darf jedoch zunächst nur die Behandlung vorgenommen werden, die zur Abwendung des Notfalls unbedingt nötig ist.

Nach § 4 AsylbLG werden im Regelfall nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände übernommen. Auch Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sowie die Behandlung von Schwangeren werden finanziert. Kindervorsorgeuntersuchungen von U1 bis U9 gehören ebenfalls ohne weiteres zum Leistungsspektrum. Etwas anderes gilt für Krankheiten, die nicht unbedingt sofort behandelt werden müssen oder für chronische Krankheiten. Die Behandlungskosten müssen hier zusätzlich beantragt werden. Stellt der Geflüchtete einen solchen Antrag, prüft die Behörde, ob die Krankheit tatsächlich behandelt werden muss. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Einige Bundesländer (Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und ab Januar 2016 auch Berlin und Schleswig-Holstein) haben eine Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt, die bei den Kommunalbehörden beantragt werden kann. Mit der Gesundheitskarte soll die Abrechnung der Behandlungskosten vereinfacht werden. Die Geflüchteten können im gesamten Gebiet des jeweiligen Bundeslandes direkt in Arztpraxen und Krankenhäuser gehen, wo die behandelnden Ärzte entscheiden, welche Untersuchungen und Behandlungen notwendig sind. Derzeit liegt diese Entscheidung beim zuständigen Sozial- und Gesundheitsamt.

Sobald eine Person unter das Sozialgesetzbuch II (SGB II) fällt, d.h. eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, ist sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhält eine Krankenversicherungskarte.

Geflüchtete ohne gültigen Aufenthaltsstatus und damit auch ohne Krankenversicherung haben dagegen keinen offiziellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Allerdings gibt es soziale Organisationen, die die erkrankten Geflüchteten an Ärzte vermitteln, die bereit sind auch Menschen ohne Papiere schnell zu behandeln. Sie kümmern sich auch um die Kostentragung. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.malteser-migranten-medizin.de/startseite.html.

Welche Leistungen erhält ein Asylbewerber?

25.01.2016 13:35

Die Versorgung von Asylsuchenden ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Ab dem Tag, an dem sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, erhalten sie Sachleistungen, die sie für das tägliche Leben brauchen sowie ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag. Zu den Sachleistungen gehören vor allem sogenannte Grundleistungen, d.h. Nahrungsmittel, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflegemittel und Haushaltswaren. Die medizinische Versorgung ist im akuten Krankheitsfall ebenfalls gewährleistet. Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die eine Schule besuchen, können einen Antrag im Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Darüber erhalten sie Geld, Gutscheine und eine Kostenübernahme für Schulbedarf, Sport-, Kultur- oder Freizeitaktivitäten, Ausflüge und Klassenfahrten.

Wohnen die Asylbewerber nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft, können die Leistungen auch ausbezahlt werden. Alleinstehende erhalten dann 216 Euro monatlich für Essen, Unterkunft und andere Grundbedürfnisse. Für persönliche Bedürfnisse erhalten sie 143 Euro im Monat.

Minderjährige allein reisende Flüchtlinge benötigen eine besondere Betreuung. Die Jugendämter am Einreiseort sind dafür verantwortlich, die Jugendlichen in ihre Obhut zu nehmen und zu betreuen. Momentan sind die Ämter jedoch mit dieser Aufgabe überfordert und können oft nicht die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Aus diesem Grund wurden für 2016 Neuerungen beschlossen. Ab Januar soll den Jugendlichen unter 18 Jahren etwa ein gesetzlicher Vertreter für das Asylverfahren zur Seite gestellt werden.

Wird der Antrag des Asylbewerbers bewilligt oder er als Flüchtling anerkannt, erhält er dagegen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Er hat damit beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Alterssicherung.

Warum kontrollieren Sicherheitsfirmen (Security) den Eingang zu Flüchtlingsunterkünften?

25.01.2016 13:34

Das hat verschiedene Gründe. Die Sicherheitsfirmen sollen zum einen für friedliche und geordnete Abläufe innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte sorgen und bei Auseinandersetzungen schlichten. Zu diesen kann es kommen, da derzeit zum Teil tausende Geflüchtete verschiedener Abstammung auf engstem Raum leben, von denen die meisten Furchtbares durchlebt haben und unter ihrer ungewissen Zukunft leiden. Gleichzeitig haben die vielen (Brand-)Anschläge Rechtsradikaler auf bewohnte Flüchtlingsunterkünfte in den letzten Monaten leider gezeigt, dass die Menschen geschützt werden müssen. Die Sicherheitsfirmen sollen außerdem dazu beitragen, dass im Notfall sowohl Bewohner als auch alle Helfer/innen aus den Unterkünften evakuiert werden können.

FAQ

25.01.2016 13:33

Wir bemühen uns, die Informationen so vollständig und aktuell wie möglich zu halten, aber wir weisen darauf hin, dass sie keine juristische oder fachkundige Beratung ersetzen.

Fragen rund um das Engagement für Geflüchtete:

  1. Wie kann ich mich engagieren?
  2. Ich kann mich nur kurzfristig einbringen. Gibt es da Möglichkeiten?
  3. Welche Sachspenden werden besonders gebraucht? Warum werden in manchen Flüchtlingsunterkünften keine Spenden mehr angenommen?
  4. Ich habe Sachspenden abzugeben. Ist es möglich, dass diese bei mir abgeholt werden?
  5. Wie kann ich Geld spenden?
  6. Ich spreche viele Sprachen. Kann ich als Dolmetscher helfen?
  7. Ich möchte gern Wohnraum zur Verfügung stellen. Was muss ich tun?
  8. Ich möchte dauerhaft einem Asylbewerber oder einer Familie helfen. Welche Möglichkeiten gibt es?
  9. Warum kann ich nicht einfach bei der nächsten Unterkunft vorbeikommen und helfen?
  10. Warum gibt es keine Liste mit Flüchtlingsunterkünften?
  11. Warum übernehmen die Asylbewerber die Aufgaben nicht einfach selbst?
  12. Gegen was muss ich geimpft sein, wenn ich mit Geflüchteten arbeiten will?
  13. Was ist der Gesundheitspass bzw. die „rote Karte“ und wer braucht sie?
  14. Brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis und wo muss ich es beantragen?
  15. Kann ich mich als Helfer weiterbilden?
  16. Wie bin ich als Helfer versichert?

 Allgemeines zu Asyl und Flüchtlingsschutz in Deutschland:

  1. Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten?
  2. Was bedeutet Asyl eigentlich?
  3. Wer hat ein Recht auf Asyl in Deutschland?
  4. Wie läuft das Asylverfahren ab?
  5. Was ist subsidiärer Schutz?
  6. Was bedeutet der Status „geduldet“?
  7. Was ist ein beschleunigtes Asylverfahren und für wen wird es angewendet?
  8. Wann wird jemand abgeschoben und wie läuft das Abschiebungsverfahren ab?

Aktuelle Fragen zu Geflüchteten in Deutschland:

  1. Was passiert mit neu ankommenden Geflüchteten?
  2. Wie viele Geflüchtete kommen nach Deutschland? Wie viele davon kommen nach Berlin?
  3. Nimmt Deutschland mehr Geflüchtete auf als andere Länder?
  4. Woher stammen die Geflüchteten?
  5. Warum sind derzeit so viele Menschen auf der Flucht?
  6. Sind Asylsuchende besonders kriminell?
  7. Warum kontrollieren Sicherheitsfirmen (Security) den Eingang zu Flüchtlingsunterkünften?

Zu den Rechten und Möglichkeiten der Geflüchteten:

  1. Welche Leistungen erhält ein Asylbewerber?
  2. Welche Medizinische Versorgung erhalten die Geflüchteten?
  3. Darf ein Asylbewerber einer Arbeit nachgehen?
  4. Dürfen Asylbewerber in Deutschland studieren?
  5. Dürfen Asylbewerber eine Ausbildung machen?
  6. Darf ein Asylbewerber ein Praktikum machen?
  7. Dürfen und müssen junge Geflüchtete die Schule besuchen?
  8. Darf ein Geflüchteter ein Bankkonto eröffnen?

Sind Asylsuchende besonders kriminell?

25.01.2016 13:32

Immer wieder wird die Befürchtung geäußert, dass Asylbewerber krimineller sind als deutsche Staatsangehörige. Eine repräsentative und allgemeingültige Studie hierzu gibt es bislang nicht, allerdings kommen seit Jahren kleinere Studien, Umfragen und Experten zu demselben Ergebnis: Menschen anderer Staatsangehörigkeit sind nicht krimineller als Deutsche.

Nach einer Einschätzung des Bundeskriminalamtes ist mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen in Deutschland kein proportionaler Anstieg der Kriminalität festzustellen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte: “Insgesamt zeigen uns die derzeit verfügbaren Tendenzaussagen, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung. Der Großteil von ihnen begeht keine Straftaten, sie suchen vielmehr in Deutschland Schutz und Frieden.” Bereits mehrfach haben sich aufgrund der Befürchtungen auch Vertreter von Polizeidienststellen dahingehend geäußert, dass eine erhöhte Kriminalität im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften nicht festgestellt werden kann.

Als Argument für die erhöhte Kriminalität von Ausländern werden häufig die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Tatverdächtigen herangezogen. Die Statistik zeigt zwar in einigen Kategorien einen höheren Anteil von Ausländerkriminalität, ist aber in vielerlei Hinsicht verzerrt. Wir möchten Ihnen anhand einiger Punkte erklären, warum sich mit der PKS nicht belegen lässt, dass Geflüchtete grundsätzlich krimineller sind.

  • Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte Eingangsstatistik. Aufgeführt werden alle Tatverdächtigen, nicht jedoch alle letztendlich Verurteilten. Nur in einem kleinen Teil der Fälle bestätigt sich aber überhaupt der Verdacht der Polizei, dass jemand eine Straftat begangen hat. Das bedeutet, dass viele in der PKS gezählten Verdächtigen tatsächlich unschuldig sind. Gleichzeitig gibt es Studien darüber, dass Ausländer öfter verdächtigt und angezeigt werden als Deutsche, was die Zahl der tatverdächtigen Ausländer ebenfalls erhöht.
  • Die PKS unterscheidet nicht, ob ein Tourist, ein Fernfahrer oder ein Geflüchteter einer Straftat verdächtigt wird. Das bedeutet, dass viele der ausländischen Tatverdächtigen gar nicht auf Dauer in Deutschland sind, sondern zum Beispiel im Urlaub oder auf der Durchfahrt eine Straftat begangen haben.
  • Berücksichtigt werden muss ebenfalls, dass es im deutschen Strafrecht Delikte gibt, die ausschließlich Asylbewerber begehen können. Dazu gehören Verstöße gegen das Aufenthalts- und das Asylverfahrensgesetz. In diesen Kategorien sind die Tatverdächtigen also zwingen alle Ausländer. Viele speziell durch Geflüchtete begangene Taten stammen außerdem aus dem Bagatellbereich; dazu gehören zum Beispiel Delikte wie Schwarzfahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder kleinere Diebstähle.

Das sind nur einige verzerrende Faktoren am Beispiel der PKS. Wichtig ist es daher grundsätzlich, Studien hinsichtlich ihres Aussagegehaltes kritisch zu hinterfragen.

Warum sind derzeit so viele Menschen auf der Flucht?

25.01.2016 13:31

Die Gründe dafür, dass derzeit viele Menschen nach Deutschland und Europa fliehen, sind vielfältig und in der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern zu suchen. Wir haben einige Länder für die genauere Darstellung ausgewählt:

  • Syrien

Seitdem sich in Syrien im Jahr 2011 eine Protestbewegung gegen Unterdrückung und Zensur durch die Regierung wehrte und Freiheit und Demokratie für alle Syrer forderte, herrscht Krieg. Die Sicherheitskräfte der Regierung unter Präsident Baschar al-Assad gehen mit aller Härte gegen die Opposition vor, verhaften, foltern und töten willkürlich Menschen. Zusätzlich zu der Gewalt gegen diejenigen, die sich auflehnen, ist mittlerweile insbesondere für junge Männer eine neue Bedrohung hinzugekommen: dem Assad-Regime gehen nach dem jahrelangen Krieg die Soldaten aus, weshalb nun junge Männer zum Wehrdienst gezwungen werden. Aber auch andere Milizen erhöhen den Druck; so hat in den syrisch-kurdischen Gebieten die YPG, der syrische Ableger der PKK, ebenfalls eine Wehrpflicht für Männer eingeführt.

Eine weitere Gefahr kommt von anderer Seite: Teile Syriens sind unter der Kontrolle der radikalislamischen Terrororganisation „Islamischer Staat“. Die Terrormiliz erobert mit brutalsten Mitteln immer weiter auch Provinzen, in denen viele religiöse Minderheiten leben. Wer anders denkt als die Terroristen und sich nicht ihrer menschenverachtenden Lehre unterwirft, wird vergewaltigt, gequält, getötet. Kurdische Kämpfer und die syrische Armee versuchen die Terrororganisation zu bekämpfen und ihren Vormarsch zu stoppen. Sie werden von Luftangriffen der USA und ihrer Verbündeten, darunter Frankreich, unterstützt. Auch Russland ist am militärischen Einsatz in Syrien beteiligt, unterstützt aber gleichzeitig das Assad-Regime. Um viele Gebiete tobt ein erbitterter Kampf, der auch immer neue zivile Opfer fordert und weitere Menschen ihrer Heimat beraubt. Als Reaktion auf die Terror-Anschläge in Paris vom 13. November 2015, die von Anhängern des Islamischen Staates verübt wurden, ist ein Einsatz der deutschen Bundeswehr beschlossen worden. Unter anderem werden Tornado-Flugzeuge und Satelliten zur Aufklärung nach Syrien geschickt.

Bis zum heutigen Tage hat die Gewalt in Syrien mehr als 250.000 Menschen das Leben gekostet. 12 Millionen Syrer sind aus Angst vor Verfolgung, Gewalt und Tod geflohen; die meisten von ihnen sind in den nahegelegenen Ländern wie dem Libanon, Jordanien und der Türkei untergekommen. Sie haben die Hoffnung, nach dem Ende des Krieges wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Die Flüchtlingslager und Notunterkünfte in diesen Ländern sind jedoch hoffnungslos überfüllt und unterfinanziert. Nahrungsmittel und medizinische Versorgung sind knapp und mehr als die Hälfte aller Kinder hat jahrelang keinen Zugang zu Schulbildung.

Den Syrern, die in ihrem Heimatland geblieben sind, fehlt es mittlerweile an allem, sodass die Situation immer unerträglicher wird. Infolge der seit Jahren von allen Seiten kommenden Bedrohung für Leib und Leben haben etliche Syrer den Glauben an eine Zukunft in ihrer Heimat verloren. Dieses Schicksal teilen sie mit vielen Irakern, in deren Land ebenfalls seit langem Gewalt herrscht und seit einiger Zeit die Terroristen des „Islamischen Staates“ Gebiete überfallen und erobern. Das Leben der Syrer und Iraker steht still, sie können aus Angst vor Gefechten ihre Häuser kaum verlassen, nicht mehr zur Arbeit, Universität oder Schule gehen. Ein Ende ist nicht absehbar, die Flucht erscheint vielen unausweichlich.

Gleichzeitig verbreiten sich über das Internet und die sozialen Netzwerke Bilder und Nachrichten über das Leben in Europa, fernab von Armut, Gewalt und Krieg. Die Menschen haben Kontakt zu Freunden oder Verwandten, die bereits nach Europa aufgebrochen sind und ihnen Hoffnung machen, dass auch auf sie ein Leben in Frieden und Freiheit wartet. Diese Nachrichten und Bilder erreichen aber auch Menschen in anderen Ländern, wie Afghanistan, Pakistan oder Iran, die sich deshalb den Syrern anschließen.

Angewiesen sind die Menschen auf ihrer Flucht auf Schlepper, da sich einige Etappen der Fluchtrouten nur mit ihrer vermeintlichen Hilfe überwinden lassen. Diese nutzen die Not der Menschen aus und werben weiter für die gefährliche Flucht, die schon so viele Menschen das Leben gekostet hat, um Geld zu verdienen.

  • Afghanistan

In Afghanistan terrorisieren die Taliban seit Jahren die Bevölkerung. Immer wieder kommt es zu heftigen Kämpfen mit der afghanischen Regierung, die auch zivile Opfer fordern. Allein im Jahr 2014 starben laut UNO-Angaben 3699 Zivilisten, 6849 wurden verletzt. In den ersten Monaten des Jahres 2015 eskalierte die Lage weiter; bis Mai wurden 974 Zivilisten getötet. Viele Afghanen sind innerhalb ihres Landes vor Gewalt und Tod geflüchtet, allerdings ist Afghanistan mit der Versorgung der ca. 800.000 Binnenflüchtlinge völlig überfordert. Es fehlt an lebensnotwendigen Dingen, an sauberem Trinkwasser, Nahrung und medizinischer Versorgung. Untergebracht sind die Menschen seit Jahren in Slums und Zeltstädten. Mittlerweile ist auch auf afghanischem Gebiet die Terrormiliz „Islamischer Staat“ aktiv und tötete und verletzte bei Anschlägen bereits zahlreiche Menschen.

  • Balkanstaaten

Derzeit kommen auch zahlreiche Flüchtlinge aus den Balkanstaaten nach Europa, insbesondere aus Mazedonien, Serbien und dem Kosovo. Grund dafür sind im Wesentlichen die Nachwirkungen der Jugoslawienkriege in den Neunzigerjahren und die seitdem schwelenden Konflikte. Aber auch Armut, Kriminalität und Perspektivlosigkeit veranlassen viele Menschen zur Flucht. In Mazedonien droht derzeit eine Staatskrise in einen Bürgerkrieg umzuschlagen. Seit Jahren besteht ein Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo. Daneben werden Minderheiten in vielen Regionen des Balkans diskriminiert und fliehen daher in die EU.

  • Eritrea

Aus keinem Land Afrikas fliehen derzeit so viele Menschen wie aus Eritrea. Sie wollen der brutalen Diktatur der ehemaligen Befreiungsarmee von Präsident Isaias Afwerki entkommen. Viel ist über die Situation im Land nicht bekannt, da nur selten unabhängige Journalisten einreisen dürfen. Allerdings lassen UN-Berichte, die auf Informationen von Flüchtlingen beruhen, auf furchtbare Verhältnisse schließen. Es wird von Tötungen berichtet, von willkürlichen Verhaftungen, Folter und Vergewaltigungen. Menschen würden in Straflager, Erdlöcher und Schiffscontainer gesperrt. Der häufigste Fluchtgrund ist jedoch, dass seit Jahren jeder Eritreer zum lebenslangen Militärdienst verpflichtet wird. Männer und Frauen zwischen 18 und 50 können jederzeit eingezogen werden. Als Grund wird eine angeblich drohende äthiopische Invasion genannt. Die meisten Flüchtlinge aus Eritrea sind daher junge Menschen, die nach dem Schulabschluss keine Chance auf eine Ausbildung und freie Berufswahl haben. Stattdessen werden sie in Militärlagern unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht und wie Gefangene gehalten.

Weltweit sind momentan mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht, wobei der größte Teil, 38 Millionen Menschen, innerhalb Ihres eigenen Landes geflohen sind. Laut UN-Berichten sind rund die Hälfte aller Flüchtlinge Kinder.