Entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling jeder Mensch, der aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung sein Heimatland verlassen musste. Das Land, in dem er bisher lebte, kann ihm keinen Schutz vor dieser Verfolgung bieten, sodass er dazu gezwungen ist, in einem anderen, sicheren Land Zuflucht zu suchen.
Asylbewerber ist jeder Flüchtling, der einen Asylantrag gestellt hat, um überprüfen zu lassen, ob er tatsächlich in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Diese Bezeichnung trifft solange zu, bis das Asylverfahren abgeschlossen und eine Entscheidung getroffen ist.
Im Gegensatz dazu ist Migrant/in nach der Definition des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jede Person, die ihren Lebensmittelpunkt aus eigenem Antrieb d.h. nicht gezwungenermaßen räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man in diesem Zusammenhang, wenn dies über die Staatsgrenzen hinweg geschieht.