Für Tätigkeiten mit besonders schutzbedürftigen Menschen müssen Sie ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dazu gehört vor allem der Umgang mit Minderjährigen, aber auch die Arbeit in manchen Flüchtlingsheimen. Normalerweise kann das erweiterte Führungszeugnis bei den Ämtern für Bürgerdienste beantragt werden. Um das Verfahren für ehrenamtlich engagierte Berliner/innen jedoch zu erleichtern, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den Amtsleiter/innen der Bürgerämter vereinbart, dass die Initiativen, Organisationen oder Bündnisse die benötigten Führungszeugnisse für ihre Helfer direkt beantragen können. Diese Anträge werden dann kostenfrei und bevorzugt behandelt, um Ihnen möglichst schnell Zugang zur ehrenamtlichen Tätigkeit zu verschaffen. Ansonsten können Sie in Ihrem Bürgeramt jederzeit persönlich das erweiterte Führungszeugnis beantragen.