Zustiftungen wirken langfristig: Zustiftungen an die Stiftung Gute-Tat fließen in das Stiftungsvermögen ein und dürfen nicht direkt für die Förderung bestimmter Organisationen oder Projekte ausgegeben werden. Der Großteil der Erträge aus dem Stiftungsvermögen wird zur Unterstützung der Aktivitäten von Gute-Tat eingesetzt.
Was Sie von einer Zustiftung bei Gute-Tat haben:
- Sie unterstützen auf Dauer die Arbeit der Stiftung Gute-Tat und tragen dadurch wiederum dazu bei, soziale Projekte in verschiedenen Bereichen zu fördern und zu unterstützen.
- Ihr soziales Engagement wird in unserem Stiftungsbuch dokumentiert und Sie erhalten eine Stiftungsurkunde.
- Selbstverständlich erhalten Sie über Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung.
- Sie werden regelmäßig über die Arbeit der Stiftung informiert.
Ab welchem Betrag Sie Stifter bei Gute-Tat werden:
Zustiftungen bei Gute-Tat sind ab einem Betrag von € 10.000 möglich.
Ihr Ansprechpartner für Zustiftungen ist:
Jürgen Grenz (Vorstand)
Telefon: 030/ 390 88 222
E-Mail: j.grenz@gute-tat.de